Am 1. April 2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten. Ebenso wie bei vielen anderen Rechtsvorschriften der letzten Jahre handelt es sich hierbei um die Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht.
Die Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, Verbrauchern (also Privatpersonen) bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen mit Unternehmern (hierunter fallen auch Immobilienmakler) außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung zu stellen. Diese Streitbeilegungsstel len müssen bestimmte Anforderungen bzgl. Fachwissen, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Transparenz erfüllen.
Das neue Gesetz verpflichtet den Unternehmer seit dem 1. April 2017 dazu, den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich darüber in Kenntnis zu setzen, inwieweit er bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Da jedoch nur solche Unternehmen betroffen sind, die mehr als zehn Personen beschäftigen, werden Sie auf meiner Homepage auch künftig keinen entsprechenden Hinweis finden.